Bilder April 2009

Bei uns ist es eine Selbstverständlichkeit, gefangene Fische wieder in die Freiheit zu entlassen!! Das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ist in Österreich auch Gesetz!! Gerade untermäßige, oder in der Schonzeit gefangene, müssen sofort und schonend zurückversetzt werden!! Auch bei Nichtaneignen muss der Fisch sofort ins Wasser zurückgesetzt werden!
Auch besteht Aufzeichnungspflicht für alle Untermaßigen und in der Schonzeit gefangenen und wieder zurückgesetzten Äschen und Bachforellen. Dies dient der Bewirtschaftung eines jeden Fischgewässers!! Um ein Waidgerechtes „Catch & Release“ auch umsetzen zu können, wird ausnahmslos mit Jamisonhaken (Schonhaken) also einem Einfachhaken und Widerhaken zugedrückt, gefischt!!